Freitag, 6. Dezember 2013

Der Abfuhrkalender 2014...

... lag in meinem Briefkasten. Als Beilage erhielt ich auch das "Tonnen-Journal". Dieses Journal erklärt auf 4 DIN A3 Seiten, welcher Müll in welche Tonne gehört und wo man Dinge los werden kann, die nicht in Tonnen gesammelt werden.

Elektroaltgeräte und Sperrmüll zum Beispiel. Das Tonnen-Journal erklärt auch, warum es illegal ist, zum Beispiel einem Schrotthändler "der mit der Bimmel von Tür zu Tür fährt" ein Elektroaltgerät mitzugeben, auch wenn der das haben will. Nur die Abfallwirtschaftsbetriebe dürfen Elektroaltgeräte sammeln.  Ich zitiere auszugsweise:
"Alle sonstigen gewerblichen Sammlungen, die nicht in diesem Rahmen erfolgen - auch diejenigen bei Schrotthändlern .... sind illegal! Das betrifft jeden Schrottsammler, der mit der Bimmel von Tür zu Tür fährt und erst recht jeden, der Elektroaltgeräte wegnimmt, die zur Abfuhr bereit gestellt werden."

"Viele Elektrogeräte enthalten schadstoffhaltige Bauteile, die mit besonderer Sorgfalt behandelt werden müssen. Den illegalen Sammlern kommt es nur auf werthaltige Schrottteile an, Umweltschutz spielt keine Rolle."

Zitat Ende.

Und schon meldet sich mein bösartiges, misstrauisches Gehirn mit 2 Fragen:
1. Worauf kommt es den Abfallwirtschaftsbetrieben bei der Entsorgung von Müll an, und welche Rolle spielt dort der Umweltschutz? Man möge mich bitte einmal fragen, ob ich den zuständigen Entsorungsbetrieben in dem Punkt  mehr vertraue als einem Schrotthändler!

2. Warum wird hier ein ganzes Gewerbe als illegale Sammler bezeichnet? Es gibt sie sicher, wie es in jedem Beruf schwarze Schafe gibt, aber die Formulierung hier finde ich diskriminierend.

Auf Sperrmüll ist der BAV genau so heiß, wie auf Elektroaltgeräte. In diesem Fall sind das übrigens die Bergische Wertstoffsammel GmbH,  der Bergische Abfallwirtschaftsverband Engelskirchen, die AVEA GmbH & Co KG Leverkusen und auch unser eigener Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Glabach, die laut Impressum gemeinsam für das Tonnen-Journal verantwortlich sind. Und die schreiben wörtlich:

"Das Durchsuchen und Wegnehmen von Sperrmüll, der zur Abholung bereitgestellt wird, ist illegal."
oder
"Die Wegnahme von Abfällen ist damit Diebstahl!"

Also auch die Wegnahme durch Privatpersonen ist dann Diebstahl?

Aber dort steht auch:
"Mit der Entsorgung gehen die Abfälle in das Eigentum der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über."

Mit der Entsorgung!
Vor der Entsorgung gehört es ihnen demnach noch nicht!
Vor der Entsorgung gehört es demnach weiterhin demjenigen, der es bereitgestellt hat. Und demjenigen ist es bis zur Entsorgung völlig wurscht, ob sich jemand was mitnimmt oder nicht.
Wieso werden hier Menschen, die sich aus dem Müll ein Teil rausfischen, das sie noch gebrauchen können, als Diebe abgestempelt?

Für diese beiden Textepassagen gehört den Verantwortlichen zwei Mal kräftig in den Hintern getreten, finde ich. Für jeden Text mindestens ein Mal!

Denn diese beiden Texte liegen jetzt in jedem Haushalt rum und jeder kritische oder unkritische Leser bekommt auf eine ganz subtile Weise vermittelt, alle Schrotthändler seien illegal und jeder, der Sperrmüll mitnimmt, sei ein Dieb. Tolle Diskriminierung!